Jobcenter Kundenservice und Hotline

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten des Jobcenter Kundenservice.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Deutschland

Allgemeine Unternehmensinformationen zu Jobcenter

Das Jobcenter ist die gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune zur Betreuung von Bürgergeld-Empfängern (ehemals Hartz IV). In Deutschland gibt es über 400 Jobcenter, die bei Anträgen auf Bürgergeld, Arbeitsvermittlung, Weiterbildung und Eingliederungsmaßnahmen unterstützen. Der Kundenservice hilft bei Fragen zu Leistungen, Bescheiden, Terminen und Anträgen.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich beim Jobcenter anrufen?

Ein Anruf empfiehlt sich, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bürgergeld-Antrag haben, einen Termin verschieben müssen, Änderungen in Ihren Lebensumständen melden möchten (Umzug, neue Arbeit, Veränderung der Bedarfsgemeinschaft) oder wenn Sie Ihren Bescheid nicht verstehen. Ebenso hilft der Kundenservice bei Fragen zu Eingliederungsvereinbarungen und Weiterbildungsangeboten.

Wie beantrage ich Bürgergeld beim Jobcenter?

Den Antrag auf Bürgergeld können Sie online über die Website der Bundesagentur für Arbeit, persönlich im Jobcenter oder postalisch stellen. Sie benötigen Nachweise über Einkommen, Vermögen, Mietkosten und Ihre persönliche Situation. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Der Kundenservice hilft bei Fragen zum Antragsverfahren.

Was tun, wenn ich mit meinem Jobcenter-Bescheid nicht einverstanden bin?

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Das Jobcenter prüft den Widerspruch und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Der Kundenservice informiert über die Fristen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Jobcenter?

Typische Unterlagen sind Personalausweis, Mietvertrag und Mietbescheinigung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensnachweise, Nachweise über Vermögen und gegebenenfalls Kindergeldbescheide. Bei Veränderungen (neuer Job, Umzug, Trennung) müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden. Der Kundenservice nennt die für Ihren Fall benötigten Dokumente.

Kann ich einen Termin beim Jobcenter verschieben?

Ja, Termine können in der Regel telefonisch oder über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit verschoben werden. Melden Sie sich so früh wie möglich, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zu einer Leistungskürzung führen. Bei wichtigen Gründen wie Krankheit reichen Sie ein ärztliches Attest nach.

Übernimmt das Jobcenter meine Mietkosten?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der örtlichen Mietstufe, der Haushaltsgröße und den kommunalen Richtlinien. Liegen die Kosten über der Angemessenheitsgrenze, fordert das Jobcenter in der Regel zur Kostensenkung auf. Der Kundenservice informiert über die geltenden Obergrenzen in Ihrer Region.

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